GmbH-Geschäftsführerhaftung

Empfehlung | Knierim & Kollegen Rechtsanwälte PartG mbB

Die GmbH ist zwar eine Gesellschaft „mit beschränkter Haftung“, allerdings kann die Geschäftsführung persönlich durchaus „unbeschränkt haftbar“ gemacht werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen können drohen.

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