Wirtschaftsprüfung

29.09.2025
Keine Berichtspflicht mehr
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gelockert
Die Politik hat nun endlich gehandelt und eine Gesetzesänderung für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschlossen. Kern der Reform ist die umgehende und rückwirkende Abschaffung der Berichtspflicht bezüglich der Einhaltung der Sorgfaltspflichten.


Nicht nur für prüfungspflichtige Unternehmen aus der Region Rheinhessen, Mainz, Nierstein, Wörrstadt, Alzey, Osthofen, Kirchheimbolanden und Worms ist die Wirtschaftsprüfung ein Thema. Auch für kleinere Firmen können spezielle Wirtschaftsprüfungen sinnvoll sein, um z. B. Kapitalgeber und Gesellschafter zu informieren. Lesen Sie auf diesem Portal die aktuellen Unternehmertipps.