Arbeitsrecht
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17.10.2025
Abwerbeverbote verboten
Kartellamt schafft Klarheit
Sogenannte Abwerbeverbote („No-Poach“ oder „No-Hire“-Abreden) zwischen Unternehmen verstoßen nach aktueller Rechtslage in der EU grundsätzlich gegen das Kartellrecht und sind in aller Regel unzulässig.


Das deutsche Arbeitsrecht ist hochkomplex und gilt als arbeitnehmerfreundlich. Mittelständische Unternehmen aus der Region Rheinhessen, Mainz, Nierstein, Wörrstadt, Alzey, Osthofen, Kirchheimbolanden und Worms sind daher gut beraten, bei Problemen und Streitigkeiten mit Beschäftigten kompetente Fachanwälte für Arbeitsrecht einzuschalten. Wir informieren Sie über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Praxislösungen.