Digitale Arbeitsverträge

Fortschritte im Personalmanagement

Adobe, contrastwerkstatt

Die Bundesregierung hat der wachsenden gesetzlich induzierten Bürokratie in deutschen Unternehmen den Kampf angesagt. Bald soll es nun auch vollständig digitale Arbeitsverträge geben. Der Kabinettsbeschluss muss nun noch durch den Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.

Arbeitsrechtliche Implikationen

Bisher sind bei Arbeitsverträgen noch Unterschriften und die Schriftform erforderlich, um die Vorgaben des Nachweisgesetzes zu erfüllen. Das soll sich nach dem Willen der Bundesregierung nun aber ändern. Die digitale Textform soll dann ausreichen. Arbeitsverträge können dann auch einfach per Mail abgeschlossen werden, wenn das Dokument zugänglich ist sowie gespeichert und ausgedruckt werden kann. Auch muss der Arbeitgeber einen Übermittlungs- und Empfangsnachweis bekommen.

Die neue Regelung würde die Personalprozesse in Unternehmen, die ohnehin bereits weitgehend digitalisiert sind, rechtssicher gestalten und weiter beschleunigen und erleichtern. Vor allem die Personalrekrutierung läuft bereits zum Großteil digital, von der Stellenanzeige über die Bewerbung bis hin zu Auswahlprozessen. 

Wer jedoch wie bisher einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben möchte, der kann ihn auch erhalten. Damit entschärft die Politik die Kritik von Gewerkschaften, mit der Neuregelung das Arbeitsrecht weiter aufzuweichen. Die Praxis wird zeigen, ob das traditionelle Anhängsel noch lange Bestand haben wird.

Die digitale Textform mit ihrer entbürokratisierenden Wirkung wird auch auf andere Rechtsgebiete wie Vereinsrecht und Handelsrecht übertragen.

Digitale Signatur

Die gesetzliche Neuregelung geht weiter als die bisher mögliche digitale Signatur. Sie ist kompliziert und erfordert spezielle Abläufe und kryptografische Datenschutzvorkehrungen, die jedoch in den meisten modernen Personalmanagementsystemen Standard sind. Es hakt häufig jedoch auf der Seite der Bewerber. 

Rechtskräftig ist eine digitale Signatur, wenn die Authentifizierung sicher ist, die Zustimmung nachgewiesen werden kann und die unterschriebenen Dokumente elektronisch verschlüsselt sind.

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