Beschäftigung von Flüchtlingen

Was Arbeitgeber wissen müssen

© Pexels

Die Migration nach Deutschland ist wieder auf einem Höhepunkt. Das sorgt für heftige politische Debatten. Für Mittelständler, die verzweifelt Fachkräfte suchen, können Flüchtlinge jedoch möglicherweise die Rettung sein. Wer sie beschäftigt oder ausbildet, investiert in die Fachkräfte der Zukunft, so ist zumindest auch die politische Hoffnung. Allerdings ist es wichtig, die Angebote der Arbeitsagenturen, Handelskammern und anderen Organisationen zu nutzen und die arbeitsrechtrechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen.

Aufenthaltstitel prüfen

Zentral ist es, zunächst den Aufenthaltsstatus des Flüchtlings zu klären. Hierbei gibt es folgende Unterscheidungen:

  • Der anerkannte Asylbewerber hat einen positiv entschiedenen Asylantrag,
  • Personen mit einer Aufenthaltsgestattung befinden sich in einem Asylverfahren,
  • Personen mit einem Duldungsstatus werden nur geduldet und meist aus humanitären Gründen nicht abgeschoben.

Nur anerkannte Asylbewerber dürfen jede Beschäftigung annehmen. Asylsuchende und Personen mit Duldungsstatus müssen Wartefristen einhalten und dürfen nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde, der Bundesagentur für Arbeit oder durch Rechtsverordnung beschäftigt werden.

Qualifikation beurteilen

Wie gut sich geflüchtete Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren lassen, hängt stark von ihren Qualifikationen ab. Für die berufliche Anerkennung müssen Schul-, Ausbildung- oder Universitätszeugnisse vorgelegt werden. Wenn diese Dokumente fehlen, dann können die beruflichen Fähigkeiten auch praktisch nachgewiesen werden. Das ist in vielen Fällen mit einer Qualifikationsanalyse, einem Anpassungslehrgang oder einer Kenntnisprüfung möglich.

Die Anerkennung für die Arbeit in einem reglementierten Beruf wie z. B. im Bereich der Pflege, Gesundheit oder Erziehung ist zwingend erforderlich, sonst kann der Beruf in Deutschland nicht ausgeübt werden. In anderen Berufen wie z. B. als Kraftfahrer oder als Bürokraft ist die berufliche Anerkennung nicht notwendig.

Qualifizierungsdefizite beheben

Unternehmen können die vielfältigen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit nutzen, um ihre Mitarbeiter in Sprachkursen und Berufslehrgängen zu qualifizieren. Wer unsicher ist, kann den potenziellen Mitarbeiter auch für sechs Wochen zur Probe beschäftigen.

Förderung

Es gibt zahlreiche finanzielle Angebote für Unternehmen, die Flüchtlinge ausbilden oder einstellen. Die Förderungen reichen von Eingliederungszuschüssen über die Einstiegsqualifizierung bis hin zu den verschiedenen Ausbildungsförderungen.

Arbeitsvertrag

Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis, häufig wird von einer Arbeitserlaubnis gesprochen, haben die gleichen Rechte wie inländische Arbeitnehmer. Der Arbeitsvertrag kann grundsätzlich für die Dauer des Aufenthaltstitels befristet werden. Er darf in deutscher Sprache abgefasst werden. Für alle in Deutschland beschäftigten Personen gilt die Versicherungspflicht der Sozialversicherung. Für die Lohnsteuer ist die Nationalität des Arbeitnehmers ebenfalls ohne Bedeutung.  

Ansprechpartner bei allen Fragen sind der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit und die örtlichen Jobcenter. Auch die IHK und Handwerkskammern helfen weiter.

copyright BPF Best Practice Forum GmbH

Unsere Empfehlung

Partner

BUSCHLINGER, CLAUS & PARTNER Rechtsanwälte PartG mbB

Dr. Christoph Gyo
Dr. Michael Magel
Friedel Maul
Andreas Hartung
Andreas Conzelmann
Michael Hirner
Adolfsallee 24
65185 Wiesbaden

Fon: 0611-15040
Fax: 0611-150499

BUSCHLINGER, CLAUS & PARTNER Rechtsanwälte PartG mbB

Best-Practice-Beispiele

04.04.2024

PERI, Weißenhorn

3D-Betondruck-Haus

alle News