Niemand weiß, was morgen passiert. Damit Ihre Angehörigen nach einem plötzlichen Todesfall kein Chaos vorfinden, lohnt sich eine Vermögensbilanz. Sie hilft übrigens auch im Alltag beim Vermögensmanagement.
Ob privat oder geschäftlich: Sie verwalten täglich Vermögen, kaufen und verkaufen, tilgen Kredite und schließen hin und wieder größere Verträge mit Kleingedrucktem ab. Haben Sie aber einen vollständigen Überblick über Art, Höhe und Laufzeit Ihrer Ansprüche und Verpflichtungen? Ohne diesen Überblick lässt sich weder ein Testament noch ein Erbvertrag vorausschauend gestalten. Besonders Unternehmerinnen und Unternehmer sollten ihre Nachfolge geordnet hinterlassen. Erfassen Sie deshalb Ihren künftigen Nachlass und halten Sie die Aufstellung regelmäßig aktuell.
Zum Nachlass gehören auch Schulden
Der Nachlass ist das gesamte vererbliche Vermögen des Verstorbenen (des Erblassers). Mit dem Tod geht er als Ganzes auf den oder die Erben über (Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB). Die Erben übernehmen damit nicht nur Vermögenswerte und Rechte, sondern auch Schulden und Verpflichtungen (§ 1967 BGB).
Aktiva: Was in den Nachlass fällt
Eigentum aller Art: Immobilien, Fahrzeuge, Hausrat, Schmuck, Kunstwerke usw.;
Erbbaurechte, Hypotheken und Grundschulden;
Bankguthaben, Wertpapiere, Kryptowerte;
Lebensversicherungen nur dann, wenn kein Bezugsberechtigter benannt ist. Mit einem Bezugsberechtigten fällt die Leistung an diese Person, und zwar außerhalb des Nachlasses, auch wenn sie selbst Erbe ist;
GmbH-Geschäftsanteile (§ 15 Abs. 1 GmbHG);
Kommanditanteile: Stirbt ein Kommanditist, wird die KG mit seinen Erben fortgesetzt (§ 177 HGB);
Anteile an GbR, OHG und Komplementäranteile: Seit dem MoPeG (1.1.2024) scheidet der verstorbene Gesellschafter aus, die Gesellschaft besteht weiter. In den Nachlass fällt der Abfindungsanspruch. Eine Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag lässt den Anteil selbst auf die Erben übergehen;
Einzelunternehmen bzw. Handelsgeschäft, das unter der bisherigen Firma fortgeführt werden kann (§§ 22, 27 HGB);
Urheberrechte, Patente und andere gewerbliche Schutzrechte;
Forderungen, z. B. aus Kauf- und Darlehensverträgen, Steuererstattungen, Rentennachzahlungen und bereits entstandene Zugewinnausgleichsansprüche;
Digitaler Nachlass: Online-Konten, Guthaben bei Zahlungsdiensten, Domains, digitale Inhalte.
Was nicht in den Nachlass fällt
Höchstpersönliche Rechte erlöschen in der Regel mit dem Tod, etwa:
Nießbrauch (§ 1061 BGB) und Wohnungsrecht (§§ 1090 Abs. 2, 1093 BGB)
Vorkaufsrechte, sofern nichts anderes vereinbart ist (§§ 473, 1098 BGB)
Partnerschaftsanteile, es sei denn, der Partnerschaftsvertrag lässt die Vererbung zu (§ 9 Abs. 4 PartGG)
Geldstrafen: Eine Vollstreckung in den Nachlass ist unzulässig (§ 459c Abs. 3 StPO). Für Geldbußen gilt Entsprechendes.
Passiva: Nachlassverbindlichkeiten
Schulden des Erblassers: Zahlungspflichten aus Kauf- und Kreditverträgen, Steuerschulden, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Bürgschaften;
Öffentlich-rechtliche Pflichten, z. B. aus bauordnungsrechtlichen Verfügungen zu einem Grundstück;
Unterhalt an einen geschiedenen Ehegatten (§ 1586b BGB, begrenzt auf den fiktiven Pflichtteil);
Kosten und Pflichten aus dem Erbfall: Beerdigungskosten (§ 1968 BGB), Pflichtteile, Vermächtnisse, Auflagen.
Ist der Nachlass überschuldet, können die Erben die Erbschaft ausschlagen. Die Frist beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis (§ 1944 BGB). Alternativ lässt sich die Haftung über Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz auf den Nachlass beschränken (§ 1975 BGB).
Gestalten statt dem Zufall überlassen
Bestimmen Sie über Ihren Nachlass mit Testament, Erbvertrag und Vermächtnissen. Nutzen Sie zu Lebzeiten auch Schenkungen. Gleichen Sie Gesellschaftsverträge, Bezugsrechte von Versicherungen und Vollmachten (Vorsorge- und Unternehmervollmacht) mit Ihrem Testament ab. Bei der Erbschaftsteuer gelten derzeit Freibeträge von 500.000 € für Ehepartner und 400.000 € je Kind. Das Bundesverfassungsgericht prüft aktuell aber die Freibeträge und die Verschonung von Betriebsvermögen, ein Urteil wird für Anfang 2027 erwartet.



