Der Bundestag hat ein neues Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung beschlossen, das Kontrollen effizienter, digitaler und zielgenauer machen soll – auch im Gastgewerbe. Ziel ist es, die riesige Schattenwirtschaft einzugrenzen und echte Betrugsfälle schneller zu finden, ohne gesetzestreue Betriebe unnötig zu belasten.
Im Einzelnen
Das neue Gesetz weitet den Datenaustausch zwischen den Behörden aus, gibt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zusätzliche Befugnisse und ermöglicht digitale Betriebsprüfungen. Die Prüfungen sollen stärker risikoorientiert erfolgen, also dort intensiviert werden, wo besonders hohe Verdachtsmomente für Schwarzarbeit bestehen. Neu ist auch, dass weitere Branchen wie Friseure und Nagelstudios sowie Plattform-Lieferdienste ausdrücklich in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgenommen werden.
Der DEHOGA begrüßt, dass digitale Buchprüfungen Vor-Ort-Razzien teilweise ersetzen können, weil dies Betriebe, Mitarbeiter und Gäste weniger verunsichert und Bürokratie reduziert. Zugleich fordert der Verband, dass die Digitalisierung der Behördenprozesse nicht zu Mehrbelastung in den Unternehmen führt und sich die Kontrollen auf substanzielle Verstöße statt bloße Formfehler konzentrieren. Der Verband mahnt außerdem an, dass das Gastgewerbe beim digitalen Nachweis von Arbeitsbedingungen (Nachweisgesetz) nicht länger von elektronischen Lösungen ausgeschlossen werden dürfe und die eigentliche Ursache von Schwarzarbeit – die große Lücke zwischen Brutto und Netto – politisch angegangen werden müsse.
Was die Bundesregierung mit dem Gesetz plant
Die Bundesregierung will mit dem neuen Gesetz vor allem die FKS modernisieren und auf datengetriebene, digital unterstützte Kontrollen umstellen. Dazu gehört eine Rechtsgrundlage für automatisierte Datenabgleiche und den systematischen Einsatz großer Datenmengen, teilweise auch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz, um Risikofälle zu identifizieren. Der Datenaustausch zwischen Zoll, Steuerbehörden, Sozialbehörden und Polizei wird ausgeweitet, um Verdachtsmomente auf Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Leistungsbetrug schneller zusammenzuführen.
Besonders stark geprüft werden sollen Branchen, die als anfällig gelten – dazu zählen explizit auch Gastronomie und Hotellerie. Statt flächendeckender, oft belastender Kontrollen sollen risikoorientierte Prüfkonzepte dafür sorgen, dass Ressourcen dort eingesetzt werden, wo der potenzielle Schaden groß ist, während seriöse Betriebe weniger gestört werden. Die Bundesregierung erhofft sich davon zugleich höhere Steuereinnahmen und eine fairere Wettbewerbsumgebung für Unternehmen, die regulär beschäftigen und Steuern zahlen.
Problem Schwarzarbeit
Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft haben in Deutschland ein enormes Volumen: Für 2025 wird der Umfang der Schattenwirtschaft auf rund 511 Milliarden Euro geschätzt, was mehr als einem Zehntel der gesamten Wirtschaftsleistung entspricht. Studien gehen von mindestens 3,3 Millionen Menschen aus, die in Deutschland schwarz arbeiten, bei einer deutlich höheren Dunkelziffer. Allein die vom Zoll ermittelten Schäden durch Schwarzarbeit lagen 2023 bei rund 615 Millionen Euro. Experten gehen davon aus, dass der reale fiskalische Schaden erheblich größer ist.
Für das Gastgewerbe ist das Problem besonders sichtbar: Bei Schwerpunktkontrollen der FKS im September 2025 wurden im Hotel- und Gaststättengewerbe bundesweit Tausende Beschäftigte befragt und zahlreiche Unterlagen geprüft. Der häufigste Verstoß war der gleichzeitige Bezug von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld neben nicht angemeldetem Arbeitseinkommen. In der Gastronomie und Beherbergung zählt der Zoll Jahr für Jahr besonders viele Strafverfahren wegen Verstößen gegen Arbeits- und Sozialrecht, so dass die Branche zu den Schwerpunktfeldern der Schwarzarbeitsbekämpfung gehört.


