Unternehmerausfall

Notfallregelung im Mittelstand

iStock, champpixs

Mittelständlerinnen und Mittelständler sind meist mit großem Engagement bei der Sache und gedanklich rund um die Uhr mit ihrem Unternehmen beschäftigt. Dabei entstehen schnell Lücken in der Risikovorsorge. Ein zentrales Risiko besteht darin, dass Unternehmerinnen und Unternehmer plötzlich durch Unfall, Krankheit oder dauerhafte Berufsunfähigkeit ausfallen und wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Ohne eine geeignete Notfallregelung kann dies den gesamten Betrieb beeinträchtigen, Zahlungen verzögern, Projekte stoppen und im Extremfall die Existenz des Unternehmens gefährden.

Warum Notfallregelungen unverzichtbar sind

Unfälle und Krankheiten treten meist ohne Vorwarnung auf, während Verträge, Löhne, Liefertermine und Finanzierungen weiterlaufen. Gerade in inhabergeführten und kleineren Unternehmen hängt die Handlungsfähigkeit häufig an einer einzelnen Person. Notfallregelungen sorgen dafür, dass der Betrieb trotz Ausfalls funktionsfähig bleibt, Verpflichtungen erfüllt werden und das Vertrauen von Kunden, Banken und Mitarbeitenden erhalten bleibt.

Vertretung und Vollmachten

Kern einer wirksamen Notfallregelung ist eine klare Stellvertreterregelung. Es muss festgelegt sein, wer vorübergehend oder dauerhaft die Führung übernimmt und Entscheidungen trifft – sei es aus der Familie, dem Mitarbeiterkreis oder durch externe Interim-Manager. Diese Person benötigt einen klar definierten Aufgaben- und Verantwortungsbereich sowie Einblick in Strategie und laufende Projekte, um im Ernstfall schnell handlungsfähig zu sein.

Die rechtliche Grundlage der Handlungsfähigkeit bilden passende Vollmachten. Dazu gehören insbesondere General- und Handlungsvollmachten, Prokura, Spezial- oder Artvollmachten sowie Postvollmachten. Nur wenn diese eindeutig formuliert, rechtssicher hinterlegt und im Unternehmen bekannt sind, kann die Vertretung Verträge schließen, Zahlungen ausführen und wichtige Korrespondenz entgegennehmen.

Wichtig sind außerdem Kontovollmachten. Sie können bei der Bank hinterlegt werden, damit Zahlungsverkehr, Löhne und Steuerzahlungen im Notfall weiterlaufen können.

Notfallordner als zentrales Instrument

Alle wesentlichen Informationen sollten in einem strukturierten Notfallordner hinterlegt werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Übersicht über Konten und Bankverbindungen
  • laufende Aufträge und Projekte
  • Verträge und Versicherungsunterlagen
  • Lizenzen
  • wichtige Ansprechpartner und Adressen
  • IT-Zugänge und Passwörter
  • Hinweise zu betrieblichen Abläufen und Schlüsselregelungen

Der Ordner sollte sicher verwahrt, zugleich aber für definierte Vertrauenspersonen zugänglich sein. Zudem sollte er regelmäßig aktualisiert werden – idealerweise mindestens einmal jährlich oder bei wesentlichen Veränderungen.

Praktische Umsetzung im Unternehmen

Unternehmerinnen und Unternehmer sollten frühzeitig eine geeignete Stellvertretung auswählen, diese schrittweise einarbeiten und intern klar kommunizieren, wer im Notfall welche Rolle übernimmt. Sinnvoll ist es, die Notfallregelungen schriftlich festzuhalten, mit rechtlicher und steuerlicher Beratung abzustimmen und durch Checklisten, Schulungen sowie klare Zuständigkeitspläne zu ergänzen.

So wird aus dem abstrakten Risiko „Unternehmerausfall“ ein beherrschbares Szenario, auf das das Unternehmen organisatorisch, rechtlich und praktisch vorbereitet ist.

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Volksbank Alzey-Worms eG

Marktplatz 19
67547Worms
Tel.: 06241 841-0
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