Ab dem 1. Januar 2027 läuft die Riester-Rente als staatlich geförderte private Altersvorsorge aus. Das Nachfolgemodell ist im Altersvorsorgereformgesetz (Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge) geregelt. Nachfolgend ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen und die Vorteile für den Mittelstand.
Das neue Gesetz
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 17.12.2025 beschlossen, der Bundestag hat ihn am 27.03.2026 verabschiedet und der Bundesrat am 08.05.2026 zugestimmt. Das Gesetz trat Ende Mai 2026 in Kraft. Die Umsetzung mit den neuen Produkten und der faktischen Ablösung der Riester-Rente erfolgt zum 1. Januar 2027.
Bestehende Riester-Verträge genießen jedoch Bestandsschutz. Sie können weiter angespart und mit den bisherigen Zulagen sowie steuerlichen Regelungen fortgeführt werden. Eine automatische Kündigung oder Umwandlung erfolgt nicht. Ein Wechsel in das neue System ist möglich. Es handelt sich um eine steuerlich geförderte private Altersvorsorge, deren zentrales Element ein Altersvorsorgedepot ist.
Neue Förderlogik ab 2027
Der Staat fördert Einzahlungen bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr gestaffelt: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag werden 50 Cent je eingezahltem Euro gewährt, für die darüber hinausgehenden Beiträge bis 1.800 Euro noch 25 Cent je Euro. Damit sind Zulagen von bis zu 540 Euro pro Jahr möglich.
Darüber hinaus können jährlich bis zu 6.840 Euro eingezahlt werden. Für Einzahlungen oberhalb von 1.800 Euro wird jedoch keine zusätzliche Zulage gewährt.
Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Wer den Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließt, erhält außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Das Gesetz definiert ein „Standardprodukt“, das von allen Anbietern (Banken, Versicherern und Fondsgesellschaften) angeboten werden muss. Ziel ist ein einfaches und breit zugängliches Vorsorgeprodukt. Zudem werden die Kosten über die gesamte Laufzeit verteilt und durch einen Kostendeckel von rund 1 Prozent pro Jahr begrenzt.
Zusatzbaustein: Frühstart-Rente
Parallel zur Neugestaltung der privaten Altersvorsorge enthält das Altersvorsorgereformgesetz Eckpunkte für eine „Frühstart-Rente“, also ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot für Kinder und Jugendliche. Der Start ist rückwirkend für den Geburtsjahrgang 2020 vorgesehen. Geplant ist ein staatlicher Zuschuss von 10 Euro monatlich sowie die Einbeziehung weiterer Jahrgänge ab 2029.
Vorteile für den Mittelstand
Die Reform öffnet die staatliche Förderung ausdrücklich auch für Selbstständige, Freiberufler sowie Gewerbetreibende. Unternehmerinnen und Unternehmer können damit erstmals selbst von Zulagen und steuerlicher Förderung im neuen Altersvorsorgedepot profitieren. Gleichzeitig reduziert die vereinfachte Förderlogik den administrativen Aufwand.
Arbeitgeber können auch künftig Einzahlungen für Mitarbeiter leisten, beispielsweise über Entgeltumwandlungen oder Arbeitgeberzuschüsse zu geförderten Vorsorgeprodukten. Das schafft zusätzliche Anreize für die Altersvorsorge und stärkt die Mitarbeiterbindung.
Wenn Sie Fragen zu den Finanzierungsmöglichkeiten von Innovationsprojekten oder zur neuen privaten Altersvorsorge haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie individuell und entwickeln gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen.



