Wirtschaftskorruption

Straftaten um 13 Prozent gestiegen

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Vetternwirtschaft, Vorteilsnahme, Bestechung – dass Korruption zu strafrechtlichen Sanktionen führt, ist nicht neu. Dennoch ist im vergangenen Jahr die Zahl der Korruptionsstraftaten um 13 Prozent auf 7.500 Fälle angestiegen, wie das Bundeskriminalamt in seinem aktuellen Bundeslagebild „Korruption 2021“ schreibt. Viele davon stehen im Zusammenhang mit gewerblichen Bauleistungen. Fliegt Korruption auf, kann es für das Unternehmen sehr teuer werden. Zudem leidet die Reputation des Unternehmens, wie die VW-Abgas-Affäre oder der DFB-Korruptionsskandal um Rainer Grindel gezeigt haben. Daher sollte die Bekämpfung der Korruption bei den Unternehmen weit oben auf der Agenda stehen.

Maßnahmen

  • Richten Sie ein Hinweisgebersystem ein, wo Geschäftspartner, Mitarbeiter und Kunden auf Fehlverhalten hinweisen können. So können Sie schnell auf Missstände reagieren und Fehler beheben. Die EU-Whistleblower-Richtlinie von 2019 hat sich zum Ziel gesetzt, Hinweisgeber zu schützen.
  • Gehen Sie mit gutem Beispiel voran: Sprechen Sie sich gegenüber Ihren Mitarbeitern gegen jegliche Korruption aus und handeln Sie auch danach. Erarbeiten Sie entsprechende Verhaltensregeln, die im Intranet, in der Mitarbeiterzeitung etc. veröffentlicht werden.
  • Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft - deshalb ist gegen Geschenke von anderen Firmen prinzipiell nichts einzuwenden. Allerdings sollte jeder Ihrer Mitarbeiter ein solches Präsent melden, so fällt es eher auf, wenn von einem Unternehmen besonders viele Gefälligkeiten kommen.
  • Werden kleinere Aufmerksamkeiten häufiger, regelmäßig oder mit allmählicher Steigerung überreicht, kann dieses Verhalten als Bestechungsversuch gewertet werden. Denn auch mit dieser Methode werden Ihre Mitarbeiter abhängig gemacht. Beschreiben und untersagen Sie dieses Vorgehen in Ihren Verhaltensregeln.
  • Übernehmen Sie Eigenverantwortung und zeigen Sie korrupte Mitarbeiter an. Wenn Sie Korruptionsfälle „intern“ regeln, die betroffenen Mitarbeiter sogar mit Abfindungen entlassen, setzen Sie die falschen Zeichen.
  • Halten Sie verdächtige Firmen auf einer "schwarzen Liste" fest. Diese sollten konsequent von der Vergabe von Aufträgen ausgeschlossen werden.
  • Wenn Sie statt nur einer Person zwei oder sogar mehrere Personen für die Vergabe wichtiger Aufträge einsetzen, ist die Kontrollfunktion größer. Auch Behörden müssen das Vier-Augen-Prinzip anwenden.
  • Lassen Sie die Mitarbeiter, die in der Auftragsvergabe tätig sind, nach einem Zeitraum von etwa zwei Jahren den Arbeitsbereich wechseln. In solch einer kurzen Zeit ist die Möglichkeit nur gering, dass sich eine dubiose Beziehung zu zuliefernden Firmen bildet.
  • Viele Mitarbeiter sind unsicher darüber, wie sie sich im Falle eines Korruptionsversuches richtig verhalten sollen. Oft fällt es auch schwer, der Versuchung zu widerstehen. Bieten Sie also Schulungen zum Thema Korruptionsabwehr an.

Compliance-System aufbauen

Errichten Sie in Ihrem Unternehmen ein auf Schadensprävention und Risikokontrolle ausgerichtetes Compliance-System. Damit kommen Sie als Vorstand/Geschäftsführer Ihrer Organisationspflicht nach. So hat das Landgericht München im Fall Siemens bereits Ende 2013 entschieden, dass es zum Aufgabenbereich eines Vorstandes dazu gehört, dafür zu sorgen, dass im Unternehmen keine Gesetzesverstöße begangenen werden können und entsprechende Kontrollmaßnahmen errichtet werden.

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