Subventionsbetrug

Griff in die Staatskasse

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2023 betrugen die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden 916 Mrd. Euro. Sie waren so hoch wie nie zuvor. Trotzdem reicht das Geld vorne und hinten nicht. Die staatlichen Ausgaben laufen derart aus dem Ruder, dass sogar eine Neuverschuldung notwendig ist und über die Umgehung der im Grundgesetz verankerten Schuldengrenze debattiert wird. Der Staat mischt sich derzeit überall in das wirtschaftliche Geschehen ein und verteilt fleißig Subventionsgeschenke an Bürger und Unternehmen. Wo viel Geld fließt, da sind Missbrauch und Subventionsbetrug nicht weit.

Subventionen steigen

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums belaufen sich die gesamten Subventionen 2024 auf 67,1 Mrd. Euro. 2020 waren es „nur“ 27,1 Mrd. Euro. 48,7 Mrd. Euro fließen davon als Finanzhilfen, 18,4 Mrd. Euro sind Steuervergünstigungen. Hinzu kommen noch diverse, als Sondervermögen deklarierte Schuldenpakete. Allein die neue Chip-Fabrik von Intel in Sachsen-Anhalt wird mit 10 Mrd. Euro subventioniert. Das sind drei Mio. Euro pro Arbeitsplatz.

Fehlallokationen

Subventionen erfreuen vor allem die Politik und Empfänger. Sie führen aber volkswirtschaftlich zu Fehlallokationen knapper Mittel, wenn sich Politiker unternehmerisches Wissen anmaßen und den marktwirtschaftlichen Preismechanismus außer Kraft setzen. Es kommt dann auf Kosten der Steuerzahler zu Interventionsspiralen, die irgendwann in der schuldenfinanzierten Planwirtschaft enden. 

Unternehmen, die im freien Markt nicht mehr bestehen können, setzen gerne auf Subventionen. Darunter sind auch einige, deren Führung mit betrügerischer Energie ausgestattet ist oder sich einfach nur im Subventionsgestrüpp verheddert hat.

Strafbarkeit

Schnell kann es dann passieren, dass Anklagen wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) erhoben werden. Straftatbestände danach sind erfüllt, wenn die Vortäuschung falscher Tatsachen zu der Auszahlung einer Leistung geführt hat, auf die bei Zugrundelegung der tatsächlichen Umstände kein Anspruch bestanden hätte. 

Beim Subventionsbetrug sind die Anforderungen noch geringer. Es reicht bereits leichtfertiges Handeln. Auch wer es bei der Antragstellung ehrlich gemeint hat, sich aber im Wirrwarr der Bedingungen verläuft, unterliegt Haftungs- und Strafrechtsrisiken. Beim Subventionsbetrug kann es Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geben, in besonders schweren Fällen sogar Freiheitsentzug bis zu 10 Jahren.

Zusätzlich zum Strafrecht lauern für die Geschäftsführung Geldbußen nach § 130 OWiG (Gesetz für Ordnungswidrigkeiten).

Korrektur und Selbstanzeige

Sind die beantragten Fördermittel bereits ausgezahlt, kann keine Korrektur des falschen Förderantrags mehr erfolgen. Unter Umständen greift noch eine Selbstanzeige. Schalten Sie hierfür aber auf jeden Fall Ihren Steuerberater und einen Fachanwalt für Strafrecht ein.

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